Barbara Friedrich
BMUV, Bonn
1996-2001 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Amiens, Frankreich. Rechtsreferendariat in Baden-Württemberg, 2003 Zweite juristische Staatsprüfung. 2004 DAAD-Stipendiatin der „Deutschsprachigen Schule des Polnischen Rechts“ an der Jagiellonen Universität Krakau. 2005-2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus. 2010-2017 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.5 „Kommunale Abfallwirtschaft, gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Übereinkommen“. Seit 2018 Referentin im Bundesumweltministerium, Referat T II 2, Recht der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes. Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem Kreislaufwirtschaftsrecht das Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sowie mit dem Kreislaufwirtschaftsrecht verknüpfte Fragen der Ökodesignverordnung.