EurUP 4/2024 jetzt verfügbar

In der neuen Ausgabe 4/24 der EurUP schreiten Mayer/Rung mit ihrem Beitrag zu den „wesentlichen Rahmenbedingungen zur Elektromobilität im EU-Recht“ voran. Neben der Bestandsaufnahme der Anforderungen an die Fahrzeuge selbst liegt ein Fokus auf dem Infrastrukturausbau der Ladepunkte sowie für sonstige alternative Kraftstoffe. Drewing/Hendrischke schließen ihre Darstellung der „Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln für den Naturschutz“ aus dem Heft 1/24 mit dem 2. Teil ab und erläutern die Änderungen auf Zulassungsebene mit den Ausnahmen bei Artenschutzprüfungen und FFH-VP. Miller klärt sodann unter dem Titel Der Umweltschutz in der EU‐Wirtschaftsverfassung das Verständnis der vermeintlich diametralen Ziele des ökonomischen und ökologischen Handelns, bevor Ringena mit ihrem Beitrag Consumption Reduction of To-go Cups and Takeaway Boxes die Einwegkunststoffverbotsverordnung auslegt.

Den Verkehrsnetzausbau zur Erreichung eines integralen Taktfahrplans betreffend, greifen Schmitz/Silke Das Deutschlandtempo auf der Schiene auf. Neue Beschleunigungsansätze aus dem Netzausbau sind in AEG und BSWAG transferiert. Ebenfalls um Beschleunigung geht es Hellriegel, der in Der ‚Bau-Turbo‘ im Lichte des Unionsrechts – ist die neue BauGB-Regelung europarechtskonform? Beschleunigungspotenziale im Zulassungsrecht bei Bauvorhaben sucht. Einem anderen Problemfeld der Zulassungsebene widmen sich Maslaton/Stocker in ihrem Beitrag „Windenergie und Denkmalschutz: Die juristisch inhaltsleere kunsthistorische Chimäre des Umgebungsschutzes“. Zentral ist die Erarbeitung der Frage, wie die Bewahrung des „genius loci“ zu verstehen ist.

Im achten Beitrag untersucht Dörrfuß die Frage nach „Greenwashing im Personenbeförderungsrecht? Klimaschutz und Nachhaltigkeit als neue Zielsetzungen“. Im Personenbeförderungsgesetz sind seit 2021 die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Es liegt an der Wissenschaft und Praxis, die genauen Konturen zu erarbeiten. Die Autorin nimmt sich dieser Aufgabe juristisch methodisch an. Hösch behandelt im Folgenden „die Geltungsdauer von (luftrechtlichen) Planfeststellungsbeschlüssen“.

 

Zwei tierschutzrechtliche Beiträge beenden das Jahr 2024: Butler Ransohoff/Wiegelmann bieten mit Bambi ist kein Rechtssubjekt: Die rechtmäßige Tötung wild lebender Tiere im Spannungsfeld von Recht, Ethik und Praxiseine spannende Sicht bezüglich der rechtmäßigen Entnahme von Wildtieren. Sie streiten für die Eigenverantwortlichkeit der Jäger, die durch ein striktes Regel- und Waidwerk zugunsten des Tierwohls gebunden sind. Zudem befasst sich Ojak mit der Stärkung des strengen Wolf- und Artenschutzes über die Grenzen Österreichs hinausund nimmt Stellung zum EuGH-Urteil vom 11.7.2024 (Rs. C‐601/22).


Further details on EurUP can be found on the German language website.