Im Juni 2021 wurde die Verordnung über die gemeinsamen Bestimmungen (EU) 2021/1060) für die neue Förderperiode 2021-2027 veröffentlicht, mit der die Nutzung der vereinfachten Kostenoptionen ausgeweitet wird. Ab 2021 werden die Beiträge für die Begünstigten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Kohäsionsfonds (KF), des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), des Fonds für den gerechten Übergang (JTF), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und des Grenzverwaltungs- und Visainstruments (BMVI) in Form von Einheitskosten, Pauschalbeträgen oder Pauschalsätzen für alle Projekte unter 200.000 EUR gewährt. Die neue Verordnung fördert insbesondere die Verwendung von nicht kostengebundenen Finanzierungen als weitere Vereinfachungsmaßnahme zur Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands.
Unsere Veranstaltung bietet ein Forum für Beamte der Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, um sich über diese Änderungen zu informieren und sie mit Kollegen und namhaften Experten zu diskutieren.
Ab € 895,- (exkl. USt)