Hannes Heidorn und Henning Krüger beleuchten in ihrem Aufsatz zur Zweckbestimmung von Biozidprodukten, wie komplex deren Abgrenzung zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, kosmetischen Mitteln, Lebensmitteln, Detergenzien, Pflanzenschutzmitteln sowie Chemikalien im EU-Recht sein kann und wie schwer sich zum Teil nationale Gerichte damit tun. Auch wenn die Abgrenzung in den meisten Fällen anhand der Zweckbestimmung vorgenommen werden kann, fallen einige Produkte als sogenannte Dual-Use-Produkte unter zwei Rechtsbereiche.
Die im Jahr 2021 in Kraft getretene revidierte EU-Trinkwasserrichtlinie sowie die darauf basierenden, im Jahr 2024 veröffentlichten delegierten Verordnungen und Durchführungsbeschlüsse setzen EU-weite Standards für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser. Sie lösen nationale Vorschriften und Zertifizierungen ab. Das erleichtert und fördert erfreulicherweise die Vermarktung und den Vertrieb von Produkten innerhalb der gesamten EU, wie Dominik Kirf und Dieter Drohmann in ihrem Aufsatz berichten.
Sipan Kahlaf beschreibt in seinem Beitrag zur neuen ChemBiozidDV, wie schnell einige Bestimmungen eines Durchführungserlasses von der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung überholt werden und schlägt deshalb vor, die zum 1.1.2025 notwendig werdenden Abgabegespräche für bestimmte Biozidprodukte im Online-Handel mit alternativen, modernen Lösungen wie z. B. voraufgezeichnete Videos oder KI-gestützte Beratungstools zuzulassen.
Es ist festzustellen, dass der Regelungsrahmen in der ganzen Welt dichter wird; allerdings handelt es sich meist um einzelstaatliche, nationale Regelungen, die kaum regional oder gar international koordiniert sind. Dies zeigt Jörg-Michael Scheil anhand seines Überblicks zu den geltenden Vorschriften und neuesten Entwicklungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel in Vietnam exemplarisch auf.
Einen anderen Aspekt der Nahrungsergänzungsmittel beleuchtet Jannik Pfannenstiel in seinem Beitrag. Hier wird die nicht immer eindeutige rechtliche Einordnung der Verwendung, Kennzeichnung und Werbung der aus Pflanzen, Algen, Pilzen oder Flechten gewonnenen Stoffe und Zubereitungen – sogenannte Botanicals – für Nahrungsergänzungsmittel in der EU erklärt. Mehr Rechtssicherheit wäre in diesem Bereich wünschenswert, da sich die auf solchen Botanicals beruhenden „natürlichen“ Produkte in der Bevölkerung immer größerer Beliebtheit erfreuen.
Eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Veranstaltungshinweise sowie eine kurze Literaturübersicht runden das Heft ab.
Further details on StoffR can be found on the German language website.