Dr. Markus Ehrmann
Köchling & Krahnefeld, Hamburg
ist seit 2000 Rechtsanwalt und seit 2009 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Anfang 2013 trat er als Partner in die auf das öffentliche Recht spezialisierte Hamburger Kanzlei Köchling & Krahnefeld ein. Zuvor war er rund acht Jahre in einer Berliner Energierechts-Boutique und davor gut vier Jahre in einer internationalen Großkanzlei in Berlin tätig. Er hat in Tübingen und München studiert und - parallel zu einer Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg - mit einem umweltvölkerrechtlichen Thema in Heidelberg promoviert. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt neben dem Umweltrecht in seiner ganzen Bandbreite und dem öffentlichen Energierecht insbesondere der Emissionshandel. In diesen Bereichen ist er regelmäßig Referent auf Fachveranstaltungen und Autor zahlreicher Fachpublikationen. So hat er etwa in dem von Säcker/Ludwigs herausgegebenen Berliner Kommentar zum Energierecht das TEHG kommentiert.